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Hinweisgebersystem
Das Hinweisgeberschutzgesetz fordert von Unternehmen die Einrichtung eines Systems zur Meldung von Verstößen, bekannt als Whistleblowingsystem. Ein solches System ermöglicht es Personen, die in ihrem Berufsumfeld oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Regelverstöße beobachten, diese vertraulich zu melden. Dies betrifft alle, die beruflich mit solchen Vorkommnissen in Berührung kommen könnten, einschließlich Praktikanten, Freiwilligen und Organmitgliedern.
Meldungen können anonym erfolgen, ohne persönliche Daten preiszugeben. Die Meldestelle gewährleistet dabei die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeber sowie der in der Meldung erwähnten Personen.
Alle Angestellten und Geschäftspartner sind berechtigt, über das digitale Hinweisgebersystem Meldungen einzureichen.
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Meldungen können anonym erfolgen, ohne persönliche Daten preiszugeben. Die Meldestelle gewährleistet dabei die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeber sowie der in der Meldung erwähnten Personen.
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